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Betriebliche Eingliederungsmanagement - BEM

BEM: So gelingt der Wiedereinstieg nach langer Krankheit

Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz: BEM ist gut für Unternehmen und Beschäftigte. Denn: Nicht nur für Unternehmen bedeutet eine langfristige Arbeitsunfähigkeit eine große Belastung. Auch für Beschäftigte, die der Arbeit für längere Zeit oder immer wieder fern bleiben müssen, fällt es oft schwer, mit ihrem Arbeitgeber über die Frage der Wiedereingliederung zu sprechen.

Langwierige oder häufige Erkrankungen haben häufig zur Folge, dass das Vertrauen in den eigenen Körper und die eigenen Fähigkeiten schwindet. In den Arbeitsalltag zurückzukehren, erscheint dann oft als unüberwindbare Hürde. Doch genau an dieser Stelle soll das BEM Beschäftigte ermutigen, gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen zu finden, um wieder dauerhaft arbeitsfähig zu werden und erneute Erkrankungen zu vermeiden. Dazu müssen die Arbeitsbelastungen untersucht und der Arbeitsplatz sowie die Arbeitsaufgaben auf den Prüfstand gestellt werden. Das Programm der betrieblichen Eingliederung liefert den passenden Rahmen, um die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz auf lange Sicht zu sichern.

Wer muss ein BEM durchführen?

Jeder Arbeitgeber ist laut § 8 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, Beschäftigten die, am Stück oder innerhalb von zwölf Monaten, länger als sechs Wochen arbeitsunfähig gemeldet waren, ein betriebliches Eingliederungsverfahren anzubieten. Auch Zeiten einer medizinischen Rehabilitation werden dabei in die sechs Wochen eingerechnet. Tut er dies nicht und kündigt Beschäftigten krankheitsbedingt, kann dies vor Gericht als unverhältnismäßig eingestuft werden und zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Das BEM-Verfahren ist unabhängig von Schwere und Art der Krankheit anzubieten.

Stellen Vorgesetzte also fest, dass sich Beschäftigten bereits sechs Wochen im Krankenstand befinden, können sie sich mit der Personal- oder Betriebsleitung in Verbindung setzen und über die Situation austauschen. Was ist bereits bekannt? Besteht Kontakt zum Betroffenen/zur Betroffenen? Sind Folgen der Abwesenheit bei den unmittelbaren Kollegen*innen erkennbar? Nach dem Gespräch kontaktiert die Führungskraft den/die Arbeitsmediziner*in mit der Bitte, mit der Kollegin/dem Kollegen Kontakt aufzunehmen. Ziel ist es, in medizinischen Belangen zu helfen und über das BEM-Programm zu informieren. Willigt der Beschäftigte/die Beschäftigte ein, kann nach Rückkehr in den Betrieb ein Erstgespräch organisiert und ein BEM-Verfahren eingeleitet werden. Hier können Beschäftigte weitere Parteien wie, falls vorhanden, den Betriebsrat, Arbeitsmediziner*innen oder Schwerbehindertenvertretung einbeziehen. Auch wenn Beschäftigte Anspruch auf ein BEM haben, gilt hier das Prinzip der Freiwilligkeit. Sollten Beschäftigte nicht einwilligen, ist das Verfahren beendet.

Wie läuft eine BEM ab?

Wird ein Erstgespräch gewünscht, geht es zunächst darum, Vertrauen aufzubauen und über das BEM-Verfahren vollständig aufzuklären. Denn das BEM lebt von Vertrauen und Offenheit. Und das können Arbeitgeber am besten erreichen, indem sie ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren aufzeigen. Beschäftigten steht die Information zu, dass sie nicht verpflichtet sind, den Grund ihrer Erkrankung mitzuteilen.

Sind bleibende Einschränkungen abzusehen, kann es sinnvoll sein, den Betriebsarzt/die Betriebsärztin hinzuzuziehen, der/die den Arbeitgeber im Sinne der Schweigepflicht zwar nicht über die Krankheit, aber über die arbeitsrelevanten Folgen informiert. Das Eingliederungsmanagement ermöglicht es Beschäftigten wie Arbeitgebern, die bestehende Gesundheitssituation der/des Beschäftigten richtig einzuschätzen und die Arbeitsbedingungen entsprechend anzupassen. Als Primärziel gilt es, Schritt für Schritt den Wiedereinstieg in die bisherige Arbeit zu ermöglichen. Im Zentrum steht hierbei die gemeinsame Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmenkatalogs.

Diese können darin bestehen, notwendige Arbeitsmittel zu beschaffen, eine Freistellung von bestimmten Tätigkeiten zu vereinbaren, Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen oder Begleitung durch ein Arbeitsbewältigungscoaching (Arbeitsmediziner/-in) zu regeln. Außerdem kommen in Frage: Das Coaching der Führungskraft, Teambegleitung/Teamcoaching, Prüfung der Übernahme einer anderen Aufgabe, bzw. der Wechsel des Arbeitsplatzes. Aber auch eine Reduktion der Arbeitszeit kann eine mögliche Lösung darstellen. Informationen über vielfältigen Reha-Leistungen unterstützen die Genesung ebenfalls. Denn das BEM ist, anders als das Krankenrückkehrgespräch, ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das bereits während der Erkrankung die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung ausloten soll. Auf diese Weise sollen Beschäftigten so früh wie möglich bei ihrer Rückkehr ins Arbeitsleben begleitet werden.

Dass ein betriebliches Eingliederungsmanagement sinnvoll ist, zeigt eine Studie der Universität Köln. Laut Befragung führte jedes dritte Unternehmen den Rückgang des Krankenstandes auf das BEM zurück. Dabei zeigte sich auch, dass in kleineren Betrieben BEM kaum bis gar nicht thematisiert wurde und bislang nur in großen Unternehmen zum Einsatz kommt. Dabei hat das BEM nicht nur für Großunternehmen viele Vorteile.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Der wichtigste Vorteil: Geschätzte, langjährige Beschäftigte bleiben dem Unternehmen durch das BEM langfristig erhalten. Mit entsprechenden Maßnahmen gehen auch qualifizierte und fachkompetente Beschäftigte, die möglicherweise nicht an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren können, dem Unternehmen nicht einfach verloren. Stattdessen hilft das BEM beim Finden eines anderen Arbeitsbereichs. Großes Fachwissen und langjährige Erfahrung kann zum Beispiel in der Ausbildung eingebracht werden.

Ein weiterer Vorteil: Die Ausfallkosten durch Arbeitsunfähigkeit können vermindert oder vermieden werden. Das BEM kann in diesem Sinne als Schutz des Human- und Organisationskapitals verstanden werden, es erhält den immateriellen Vermögenswert des Unternehmens. So hat beispielsweise das Disability Management der Ford-Werke in Köln bei knapp 18.000 Beschäftigten zu einem ökonomischen Nutzen von circa 19 Millionen Dollar geführt. Denn fast alle Beschäftigten mit gesundheitlichen Leistungseinschränkungen konnten wieder in den regulären Arbeitsprozess eingegliedert werden.

Vertrauen und Loyalität schafft langfristige Bindung

Zu wissen, dass sich das Unternehmen auch in schwierigen Zeiten für die eigenen Beschäftigten einsetzt, führt darüber hinaus auch zu einer stärkeren Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen. Auch nach außen verbessern Präventionsmaßnahmen das Unternehmensimage. Denn mit der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements signalisiert das Unternehmern, dass es eine Unternehmensphilosophie verfolgt, die der Arbeitsplatzsicherheit einen hohen Stellenwert beimisst. Zudem kann eine sozial kompetente und weitblickende Personalarbeit besser auf neue Herausforderungen reagieren und Beschäftigte besser unterstützen.

Durch ein koordiniertes Verfahren beschleunigt sich der Zugang zu konkreten Maßnahmen, dabei helfen beispielsweise Schnittstellen zum gegliederten Sozialsystem mit Renten-, Kranken-, Unfall und Sozialversicherungen. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt der BEM liegt aber auch in der Informationsgewinnung für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Gefahren, Probleme und Risiken können hier identifiziert werden und innerbetrieblich frühzeitig Lösungen gefunden werden. So geht der Blick weg von der Einzelfallbetrachtung, hin zu einer koordinierten und systematischen betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Langfristig können sich Unternehmen so auch auf demografisch bedingte Herausforderungen besser und schneller einstellen.

Fazit

Die betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit ist für die Beschäftigten eine Chance, wieder in den Beruf einzusteigen. Für die Unternehmen ist sie eine Pflicht und Gelegenheit, gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten, gestärkt aus einer Krise hervorzugehen.

Autor: Daniel Fodor

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der DEKRA.

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