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Psychische Gefährdungsbeurteilung

Herzlich willkommen! Wir freuen uns sehr, dass Du Dich für das wichtige und oft übersehene Thema der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych) interessierst. In einer Welt, die immer stärker auf psychische Belastungen und Stress hinweist, ist die Anerkennung und das Management dieser Belastungen am Arbeitsplatz entscheidender denn je.

Deine geistige Gesundheit ist ein wertvolles Gut, das genauso geschützt und gepflegt werden sollte wie die körperliche Gesundheit. Die GB Psych ist ein entscheidendes Werkzeug, um genau das zu erreichen. Sie ermöglicht es, potenzielle psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, ihre Auswirkungen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Bedeutung der GB Psych kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung oder eine Formalität. Sie ist eine Investition in das Wohlergehen Deiner Kolleginnen und Kollegen und letztlich in den Erfolg Deines Unternehmens. Denn ein gesunder Geist ist ein produktiver Geist, und ein Arbeitsplatz, der das Wohlergehen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert, ist ein Arbeitsplatz, der gedeiht.

In den nachfolgenden Artikeln werden wir spezifischere Fragen rund um die GB Psych klären. Wir werden uns damit befassen, wie eine GB Psych durchgeführt wird, welche Faktoren berücksichtigt werden sollten und wie die Ergebnisse genutzt werden können, um positive Veränderungen am Arbeitsplatz herbeizuführen. Ob Du nun eine Führungskraft bist, die sich um das Wohlergehen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert, oder jemand, der sich um seine eigene geistige Gesundheit am Arbeitsplatz sorgt, diese Artikel werden Dir wertvolle Einblicke und praktische Anleitungen bieten.

Was ist eine Einigungsstelle?

Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt in Verhandlung, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber*in sich in Streitfragen nicht einigen können. Ein Grund für die Beantragung der Einigungsstelle kann alles sein, bei dem der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat z.B. die Ausgestaltung der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

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Burnout schadet auch dem Arbeitgeber

Dreimal ging die Juristin in Folge vor Gericht. 2015 erhielt sie eine Abgangsentschädigung. 2017 erstritt sie eine Prüfung durch Behörden, ob ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt habe. Im dritten Urteil widersprach das Bundesverwaltungsgericht der Einschätzung der Arbeitgeber und stellte fest, das Staatssekretariat für Migration habe seine Fürsorgepflicht verletzt.

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