DearEmployee GmbH

Der Königsweg der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung kann mehr als eine Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sein. Gesundheitsthemen gewinnen in der heutigen Arbeitswelt durch die fortschreitenden Digitalisierungsprozesse immer mehr an Präsenz. Daher ist es aus Arbeitgebersicht wichtig und notwendig, die Gesundheit der Beschäftigten im Auge zu behalten, um diese verbessern und fördern zu können. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Zufriedenheit der Arbeitnehmer*innen aus, sondern verbessert die Arbeitsleistung der Belegschaft und damit des Unternehmens auf lange Sicht.

Der erste Schritt ist dabei die im Arbeitsschutzgesetz (§4 ArbSchG) vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) durchzuführen. Der Arbeitssicherheitsreport 2018/19 der DEKRA widmet sich umfassend diesem Thema. Zur Aufklärung über die Notwendigkeit der Durchführung einer PGB stellt Dr. Karin Müller, die Leiterin des Bereichs „Mensch & Gesundheit“ bei DEKRA, im Interview ihre Expertise zur Verfügung. Sie macht deutlich, dass laut Arbeitsschutzgesetz „die Arbeit so zu gestalten ist, dass Gesundheitsgefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst gering gehalten werden“. Dabei spielt auch die psychische Gesundheit eine ausschlaggebende Rolle. Insbesondere, da laut dem AOK-Fehlzeitenreport 2018 die Häufigkeit von Arbeitsausfällen aufgrund psychischer Erkrankungen um 67,5% angestiegen ist.

Soweit zur Theorie, doch wie sieht die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in der Praxis aus?

Mit der Umsetzung der Vorschriften zur PGB und der Wahl geeigneter Maßnahmen, kann also die psychische und körperliche Gesundheit von Arbeitnehmern gesichert, verbessert und gefördert werden. Jeder Arbeitgeber ist seit mehr als 5 Jahren dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen. Doch die Realität zeichnet ein Bild, das stark von der Idealvorstellung abweicht, denn nur 4 von 10 mittelständischen Unternehmen führen eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen durch. Das heißt, dass rund 60% der Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschrift noch einiges aufzuholen haben.

Bei wem liegt die Verantwortung für die psychische Gesundheit von Beschäftigten?

Aus Sicht der befragten Entscheider*innen im Personalbereich bzw. Arbeitsschutz liegt die Verantwortung ganz klar auf Seiten des Arbeitgebers. Nur 21% sind der Meinung, dass der Arbeitnehmer selbst für seine psychische Gesundheit zu sorgen hat. Warum also zögern deutsche Unternehmen bei der Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung? Dies machen die Experten und Expertinnen der DEKRA unter Anderem in der Wahrnehmung der Entwicklung psychischer Belastungen im Arbeitskontext in den letzten Jahren fest. Demnach nehmen 76% der Befragten die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt allgemein als gestiegen wahr. 50% der Entscheider im Personalbereich bzw. Arbeitsschutz sind jedoch davon überzeugt, dass dies nicht auf das eigene Unternehmen zutrifft. Diese Kluft zwischen Fremd- und Selbstwahrnehmung könnte also einer der Gründe dafür sein, dass Arbeitgeber eine PGB in ihrem Unternehmen nicht für notwendig halten.

Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Welche Lücken gibt es noch zwischen Theorie und Praxis?

Neben der mangelhaften Umsetzung der PGB in der Praxis, benennt Dr. Karin Müller auch, was bei der Wahl der richtigen Methode zu beachten ist. Eine PGB kann beispielsweise in Form von Checklisten durchgeführt werden, für die es lediglich einer groben Einschätzung einer Einzelperson bedarf. Damit werden die eigentlich Betroffenen aus der Befragung ausgeschlossen und es besteht keine Möglichkeit, individuelle Voraussetzungen abzubilden. Diese sind jedoch wichtig um eine aussagekräftige Gefährdungsbeurteilung zu erhalten, aus der im Anschluss verbessernde und fördernde Maßnahmen abgeleitet werden können. Es ist also vorteilhaft, Methoden zu wählen, die eine direkte Rückmeldung der Beschäftigten ermöglichen. Dies kann in Form von standardisierten Gruppen- oder Einzelinterviews, Workshops oder systematischen Befragungen geschehen. Wenn Unternehmen davor zurückschrecken, dann meistens weil sie einerseits einen hohen Kosten- und Zeitaufwand und andererseits lange Umsetzungszeiträume befürchten.

Wie kann man dieses Problem lösen?

Aus Sicht von Dr. Karin Müller ist ein wissenschaftlich fundiertes Online-Befragungsverfahren der „Königsweg“, um schnell und effizient individuelle und aussagekräftige Befunde zu objektiven Belastungen und subjektiven Gefährdungen im Rahmen einer PGB erheben zu können. Als Beispiel nennt sie DearEmployee: Denn seit über einem Jahr nutzen die Experten und Expertinnen der DEKRA das Verfahren von DearEmployee, um eine optimale PGB anzubieten und genau diesen Königsweg gehen zu können.

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Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der DEKRA.

Autor: Fabian Meißner, mit Dr. Amelie Wiedemann

 

Quellen:

https://www.dekra.de/fileadmin/76_Images/Geschaeftskunden/Mensch_und_Gesundheit/Arbeitssicherheitsreport_2018/Arbeitssicherheitsreport_2018.pdf

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