Gehört zum Handlungsfeld “Raum und Zeit“.
Hier geht es um die von den Mitarbeiter:innen wahrgenommene ergonomische Gestaltung ihres Arbeitsplatzes, z.B. als Ergänzung zu objektiven Ergebnissen von Arbeitsplatzbegehungen. Eine ergonomische Gestaltung ist nicht nur Voraussetzung für die körperliche Gesundheit der Mitarbeiter:innen: Ein schlecht gestalteter Arbeitsplatz kann auch zu einer psychischen Fehlbelastung führen.
“Die Gestaltung meines Arbeitsplatzes erlaubt mir eine dauerhaft angenehme Körperhaltung.”