Burnout schadet auch dem Arbeitgeber
Dreimal ging die Juristin in Folge vor Gericht. 2015 erhielt sie eine Abgangsentschädigung. 2017 erstritt sie eine Prüfung durch Behörden, ob ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt habe. Im dritten Urteil widersprach das Bundesverwaltungsgericht der Einschätzung der Arbeitgeber und stellte fest, das Staatssekretariat für Migration habe seine Fürsorgepflicht verletzt.