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Die psychische Gefährdungs-beurteilung (PGB) durchführen

Überblick

PGB: Was genau ist das und wer muss sie durchführen?

Von 2011 bis 2021 nahm laut DAK-Gesundheit, die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen um 41% zu. Arbeit darf nicht krank machen – daher wurde 2013 die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung verpflichtend für alle Arbeitgeber im Arbeitsschutzgesetz verankert. Obwohl die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB oder GB Psych) verpflichtend ist, haben bislang aus unterschiedlichen Gründen nur 40% Maßnahmen ergriffen. Doch der Gesetzgeber macht ernst: Seit dem 1. Januar 2018 gibt es verstärkt Kontrollen: Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft sowie Renten- und Unfallversicherung überprüfen, ob die GB-Psych erhoben wird. Passiert das nicht, müssen die Unternehmen eine Geldstrafe zahlen. 

Überblick

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Was genau ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Laut Arbeitsschutzgesetz ist  jeder Arbeitgeber verpflichtet auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten zu ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

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Wer muss die psychische Gefährdunsgebeurteilung durchführen?

Diese Frage ist schnell beantwortet: Jeder Arbeitgeber! Und „jeder“ meint hier wirklich jeden, denn bereits ab einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gilt die gesetzliche Pflicht, eine PGB durchzuführen.

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Was genau ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Laut Arbeitsschutzgesetz ist  jeder Arbeitgeber verpflichtet auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten zu ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

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Wer muss die psychische Gefährdunsgebeurteilung durchführen?

Diese Frage ist schnell beantwortet: Jeder Arbeitgeber! Und „jeder“ meint hier wirklich jeden, denn bereits ab einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gilt die gesetzliche Pflicht, eine PGB durchzuführen.

Wie kann ich die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Hinsichtlich der Umsetzung, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Folgende Methoden zur Belastungsermittlung sind möglich (außerdem können auch Kombinationen sinnvoll sein):

Die meisten Unternehmen legen Wert auf Anonymität, Repräsentativität und Kosteneffizienz und verwenden Fragebögen. Es gibt eine Menge Vorlagen im Netz, mit denen Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen können. Wenn es Ihnen jedoch daran gelegen ist, qualitativ hochwertige Auswertungen auf wissenschaftlichem Niveau zu bekommen, empfiehlt es sich, sich Unterstützung von außen zu holen. Das kann nicht nur Ihren zeitlichen Aufwand erheblich verringern. 

§4 ArbSchG – Nicht nur die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht, sondern auch die Maßnahmen

Psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dann? Unternehmen sind oft überfordert mit der Maßnahmenableitung. Hast Du schonmal was vom Assessment-Action-Gap gehört? eine Umfrage ist schnell aufgesetzt, doch an der Umsetzung von Maßnahmen und auch der Evaluierung der Effektivität von Maßnahmen scheitert es häufig.

Nach welchen Grundsätzen die verlangten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen durchzuführen sind, ist in §4 ArbSchG geregelt. Das Ziel: Das Übel soll an der Wurzel gepackt werden. Deshalb gilt es, nach konkreten Ursachen zu forschen und dort mit entsprechend geeigneten Maßnahmen anzusetzen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden von DearEmployee Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip vorgeschlagen:

  • Technische Lösungen
  • Organisatorische Lösungen
  • Persönliche Lösungen

Dieses Prinzip basiert zwar auf dem klassischen Arbeitsschutz zu körperlicher Gesundheit, lässt sich aber genauso gut auch auf die psychische Gesundheit anwenden. Man schaut also erstmal nach technischen Lösungen (ArbSchGesetz § 4 Abs. 3). Das können in Bezug auf die psychische Belastung Lärm, Licht oder Einstellungen des Arbeitsplatzes sein.

Als nächster Schritt steht die Arbeitsorganisation im Blick (ArbSchGesetz § 4 Abs. 4). Gibt es belastende Regelungen zur Arbeitszeit (Schichtarbeit, Arbeitsspitzen), Schwierigkeiten in Arbeitsabläufen oder im Informationsfluss, die sich beheben lassen?

Und, last but not least, können personenbezogene Maßnahmen ergriffen werden, die beim Verhalten einzelner Beschäftigter ansetzen und zur direkten Förderung der Gesundheit dienen (ArbSchG § 4 Abs. 5).

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§6 ArbSchG – Mitschreiben ist Pflicht

„Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten.“ (ArbSchG § 6 Abs. 1).

Arbeitgeber sind also verpflichtet, die Ergebnisse der PGB zu dokumentieren und nachzuweisen, dass sie entsprechende Maßnahmen umgesetzt haben. Außerdem ist deren Wirksamkeit zu überprüfen. DearEmployee stellt Ihnen automatisch die Dokumentation der PGB online und als PDF zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie auf unserem Marktplatz direkt buchbare Maßnahmenvorschläge zur Verringerung der Gefährdungen am Arbeitsplatz. Egal ob Sie sich für eine externe Umsetzung entscheiden oder selbst Maßnahmen erarbeiten, in Insights können Sie geplante, laufende und abgeschlossene Maßnahmen inklusive Beschreibung und Zielgruppe dokumentieren. Führen Sie regelmäßige Befragungen mit dem DearEmployee Survey durch, evaluieren wir automatisch Ihre Maßnahmen.

Alle reden darüber, aber viele haben Angst davor: Die psychische Gefährdungsbeurteilung.
Liegt es am langen Namen? Oder daran, dass die PGB eine gesetzliche Pflicht ist? Sei’s drum – ich bin FAN der psychischen Gefährdungsbeurteilung! Sie hilft uns, unsere Teams mit genau den passenden Maßnahmen zu versorgen, die sie für Gesundheit und Kreativität brauchen.

– Dr. Amelie Wiedemann, Co-CEO & Co-Founder von DearEmployee

In 3 Schritten die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen – die DearEmployee Methode

Mit DearEmployee hast Du fortlaufend die psychischen Belastungen Deiner Beschäftigten im Blick. Risiken und Ressourcen werden zuverlässig erkannt und nach Zielgruppen priorisiert.

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