DearEmployee GmbH

19. Mai 2020

Steigt die Überwachung am Arbeitsplatz durch Corona?

Jeder dritte Beschäftigte sitzt zurzeit im Homeoffice. Dies ist ein enormer Anstieg in den letzten Monaten. Denn bislang zögerten deutsche Arbeitgeber flächendeckendes mobiles Arbeiten zu erlauben. Ein möglicher Grund könnte das fehlende Vertrauen in die Arbeitsmoral ihrer Beschäftigten sein. Es scheint, dass die Corona-Pandemie Arbeitgeber zwingt dieses Misstrauen beiseite zu lassen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Der derzeitige Boom von Spyware wie CleverControl, Spyrix oder TimeDoctor zum Monitoring von Beschäftigten an ihrem Dienstcomputer zeigt jedoch, dass Arbeitgeber weiterhin eine verringerte Produktivität und Effizienz der Beschäftigten im Homeoffice befürchten.

Wird der im Zuge der Corona-Pandemie verstärkte Einsatz von digitalen Monitoring im Homeoffice die Arbeitsplatzüberwachung auch im Büro normalisieren und der vollständige gläserne Mitarbeiter oder Mitarbeiterin immer realistischer? Und was bedeutet das für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigte? Führt mehr Überwachung automatisch zu mehr psychischer Belastung am Arbeitsplatz?

 

Überwachung im Homeoffice durch Spysoftware

Im Homeoffice fällt die Kontrolle durch die Führungskraft und Kolleg*innen weg und die Ablenkungsmöglichkeiten steigen. Mal eben schauen, was der Kühlschrank so zu bieten hat und auch bei Facebook passiert zurzeit so viel, dass dort schnell eine Stunde Arbeitszeit verbracht werden kann. Es gibt inzwischen einige Softwares, um solche „Faulenzer“ aufzuspüren. Mit diesem Ausdruck bewirbt das Unternehmen CleverControl seine Spyware, die Arbeitgebern ermöglicht, detaillierte Berichte über die Aktivitäten ihrer Beschäftigten während des Tages zu erhalten. Dies beinhaltet die Aufzeichnung aller Offline-Aktionen, wie das Ausführen von Anwendungen, das Erstellen von Screenshots und das Speichern aller gedrückten Tasten sowie eine vollständige und gründliche Berichterstattung über die gesamten Internet-Aktivitäten. Die Überwachung und Aufzeichnung von Webcam und Mikrofon, sowie Informationen über den aktuellen Standort sind ebenfalls möglich.

Die Software TimeDoctor geht mit einer Verhaltenskorrektur noch einen Schritt weiter. Beschäftigte, die eine bestimmte Website wie z.B. Youtube öffnen, werden durch Pop-Ups erinnert sich dort nicht aufzuhalten und bei längerer Inaktivität dazu aufgefordert zum Arbeitsplatz zurückzukehren. Tägliche Zeitberichte zeigen sowohl den Beschäftigten als auch der Führungskraft für was die Arbeitszeit verwendet wurde. Diese ganzen Funktionen dienen der Produktivitätsüberwachung und Produktivitätssteigerung. Führen diese Funktionen jedoch zu einer erhöhten psychischen Belastung, kann es auch zu einer Produktivitätsminderung kommen.

 

Nicht nur im Homeoffice steigt die Überwachung

Auch die Kontrolle, ob die im Rahmen der Corona-Pandemie empfohlenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, ist für viele Unternehmen ein Grund die Überwachung durch Bildaufnahmen auszuweiten. In den Warenlagern von Amazon erkennen Kameras nach einem neuen Softwareupdate, ob Beschäftigte sich versammeln oder gegen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand verstoßen. Hier besteht die Gefahr, dass manche Unternehmen die Krise nutzen, um die Überwachung des Personals weiter auszudehnen. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitsplätze so einrichtet, dass der Abstand gewahrt werden kann. Eine Videoüberwachung ist jedoch keine zwingend notwendige Maßnahme im Arbeitsschutz in Zeiten von Corona.

 

Dürfen Unternehmen Beschäftigte im Homeoffice überwachen?

Beschäftigtenüberwachung ist anerkannt, wenn sie in einem bestimmten Rahmen stattfindet. Dies kann das Aufdecken von Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten oder die Beurteilung von Leistungsverhalten sein. Hierbei muss der Arbeitgeber jedoch immer Datenschutzgesetze, individuelle Rechte der Beschäftigten und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten.

Grundsätzlich gilt, dass die Beschäftigten zu der Nutzung von Videoüberwachungen oder oben genannten Spywares zustimmen müssen, egal ob sie im Homeoffice oder im Büro arbeiten. Da mit einer Beschäftigtenüberwachung meistens eine Erhebung personenbezogener Daten verbunden ist, ist ein „Erlaubnisgrund“ erforderlich. Eine Ausnahme besteht bei einem konkreten Verdacht einer Straftat oder schwere arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Verbot von Privatnutzung und zulässige Kontrollmaßnahmen in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben sind. Insgesamt greift eine Beschäftigtenüberwachung immer in das Grundgesetz, nämlich das Persönlichkeitsrecht, ein und muss somit unbedingt verhältnismäßig sein.

 

Überwachung als psychische Gefährdung

Neben rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verletzung der Privatsphäre und des Datenschutzes, kann elektronische Überwachung am Arbeitsplatz das subjektive Stresserleben steigern. Zu den weiteren Risiken gehören der Verlust von Autonomie und persönlicher Freiheit, besonders wenn der Handlungsspielraum bereits gering ist. Auf Dauer kann Überwachung zu einer Reduktion von Arbeitszufriedenheit, Vertrauen und letztendlich zur Kündigung oder Krankheit führen. Falls eine Art von elektronischer Überwachung eingeführt wird, sollte sich der Arbeitgeber mit den Auswirkungen dieser Maßnahme auseinandersetzen, um die genannten negativen Folgen zu verhindern. Eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) hilft Unternehmen zu erfahren, wie die Beschäftigten mit der Überwachung umgehen und wie groß die psychische Belastung infolgedessen ist.

 

Die psychische Gefährdungsbeurteilung führt zu einer Verbesserung des Betriebsklimas – trotz Überwachung

Auch Zuhause müssen Beschäftigte die gleiche Arbeitszeit ableisten wie im Büro. Darauf müssen sich Arbeitgeber verlassen können. Beschäftigte müssen ihrerseits darauf vertrauen können, dass sie nicht übermäßig überwacht werden und ihre psychische Gesundheit gefährdet wird. Die Ergebnisse einer PGB können helfen Kompromisse zwischen diesen beiden Bedürfnissen zu finden. Um die psychische Belastung durch die Überwachung am Arbeitsplatz zu minimieren, kann eine partizipative Einführung einer Software eine Lösung sein. Auch eine Vereinbarung über stichprobenartige Leistungs-Kontrollen sowie eine genaue Dokumentation der Arbeitszeiten im Homeoffice verringert das Misstrauen seitens der Arbeitgeber und senkt den psychischen Druck bei der Belegschaft.

Autorin: Charlott Hoebel

 

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