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Vorteile von Homeoffice – Kommt ein Recht auf Heimarbeit?

Während in den Niederlanden Arbeitnehmer*innen seit 2015 Rechtsanspruch auf Homeoffice haben, gibt es in Deutschland seitens der Arbeitgeber*innen noch große Vorbehalte. Das Erreichen von Arbeitszielen und effektives Arbeiten an Projekten sei nicht zu realisieren, wenn die Arbeitnehmer*innen nicht am Arbeitsplatz präsent seien. Gleichwohl bietet Homeoffice viele Vorteile für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen.

Was ist Homeoffice?

In Deutschland ist die Arbeit von zu Hause auch als Teleheimarbeit oder e-Work bekannt. Dahinter steht die Möglichkeit, Arbeitsaufgaben nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus zu erledigen. Dies erfolgt entweder ausschließlich von zu Hause in heimbasierter Telearbeit oder in alternierender Telearbeit also teils von zu Hause, teils vor Ort beim Arbeitgeber. Auch shared Offices kommen als Alternative zum klassischen Homeoffice in Betracht und bieten den Vorteil, dass Arbeitsgeräte und Räumlichkeiten mit anderen Personen geteilt werden können. Das spart Kosten und verhindert, dass sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sozial isoliert oder einsam fühlt.

Was sind die Vorteile von Homeoffice?

Einer der größten Vorteile von Homeoffice ist sicher, dass Arbeitnehmer*innen von einer viel flexibleren Zeiteinteilung profitieren können. Das vereinfacht die Familienorganisation, die Haushaltsführung und verbessert so die Work-Life-Balance. Ein weiterer Vorteil von Homeoffice: ohne den Lärmpegel eines Großraumbüros oder anderen büro-typischen Störungen lässt es sich über einen längeren Zeitraum ungestörter und somit konzentrierter arbeiten. Kreative Phasen können effektiver genutzt werden. Aufgaben werden schneller und oft besser erledigt. Das steigert die Produktivität der Mitarbeiter*innen. Zudem fallen lange Anfahrtswege weg. Das spart viel Zeit, vor allem bei schwierigen Wetterbedingungen oder bei stark stau-belasteten Arbeitswegen.

Weitere Vorteile von Homeoffice sind eine verbesserte Motivation, eine Image-Verbesserung, Verringerung von Ausfallzeiten und die Kostensenkung betrieblicher Arbeitsplätze: Die Arbeit von zu Hause muss von den Mitarbeiter*innen selbstständig organisiert werden. Das bringt eine höhere Eigenverantwortung mit sich und somit auch mehr Motivation. Für die Arbeitgeber*innen bedeutet das eine gute Personalbindung durch zufriedene Mitarbeiter*innen. Auch nach außen signalisiert das Unternehmen, die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen zu berücksichtigen. Das bringt gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein positives Image. Zudem kommt es durch Homeoffice zu weniger Arbeitsausfällen. Denn in Büros breiten sich Krankheitskeime oft schnell aus. Das hat viele krankheitsbedingte Fehltage zur Folge. Arbeitnehmer*innen können nach Elternzeit, Betreuungsurlaub, Mutterschutz etc. schneller wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Zudem können Kosten durch weniger betriebliche Arbeitsplätze gesenkt werden

Anrecht auf Homeoffice

Doch wie sieht die aktuelle Situation von Homeoffice derzeit in Deutschland aus? Haben Arbeitnehmer*innen ein Anrecht auf Homeoffice? Derzeit lautet die Antwort für Deutschland: Nein. Die Arbeit von zu Hause wird individuell zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen vereinbart. Dabei gilt: „Darf einer von 100 Mitarbeitern im Homeoffice arbeiten, lässt sich daraus kaum ein Anspruch auf Homeoffice für die anderen 99 Mitarbeiter ableiten. Bei 98 von 100 Mitarbeitern im Homeoffice sieht dies aber anders aus“ (Peter Meyer – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin). Denn Arbeitgeber*innen haben den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. „Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel acht Mitarbeitern mit ähnlichem Profil im Unternehmen Homeoffice gestattet und zwei weiteren nicht, könnte es für den Arbeitgeber auch rechtlich schwierig werden, diese Ungleichbehandlung zu begründen“ (ebd.).

Neues Homeoffice Gesetz kommt

Derzeit arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einem Gesetzesentwurf zum Homeoffice für Beschäftigte. Das heißt, auch in Deutschland könnten Arbeitnehmer*innen in Zukunft Anspruch auf Telearbeit haben. Allerdings wird sich laut Christian Oberwetter Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/recht-auf-homeoffice-gesetzesentwurf-bundesministerium-arbeit-soziales-arbeitsrecht/) voraussichtlich nichts daran ändern, dass Betriebe mit wenigen Mitarbeiter*innen, sowie einige Berufsgruppen von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben werden.

Nur Vorteile? Was bei der Einführung von Homeoffice zu beachten ist.

Damit das Modell „Homeoffice“ wirklich funktioniert und auch rechtlich abgesichert ist, gibt es trotz fehlender gesetzlicher Regelung einige Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Neben Zielvereinbarungen mit den Mitarbeiter*innen, gilt es, die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Durch § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Arbeitsstättenverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass in der Wohnung der Mitarbeiter*innen ein Arbeitszimmer eingerichtet werden muss. Dieses hat zum Beispiel den Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze zu entsprechen. Vom heimischen Küchentisch aus zu arbeiten, erfüllt noch nicht die Kriterien des Homeoffice. Ist ein Arbeitszimmer eingerichtet, müssen Mitarbeiter*innen ihren Arbeitgeber*innen Zutritt zur eigenen Wohnung gewähren, damit diese die Einhaltung der Vorgaben überprüfen können. Das gesonderte Büro in den eigenen vier Wänden erfüllt zudem den Zweck der Datensicherheit in Bezug auf Schutz der personenbezogenen Daten, aber auch des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses der Unternehmen. Das Arbeitszimmer sollte daher abschließbar sein.

Die Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit wird beim Homeoffice besonders relevant. Denn auch bei der Tätigkeit von zu Hause gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Pausen und Ruhezeiten nach Ende der täglichen Arbeit. Arbeitet ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, nachdem er/sie die Kinder ins Bett gebracht hat, noch an einer Projektpräsentation bis 22 Uhr, darf er nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erst nach einer elfstündigen Ruhepause, also erst um zehn Uhr morgens die Arbeit wieder aufnehmen. Im Umkehrschluss haben Arbeitgeber*innen weniger Kontrolle über das Ausmaß der Arbeitszeit und die erledigten Aufgaben. Aber Unternehmen, die bereits auf alternierende Telearbeit setzen, berichten von schnellerer, zuverlässigerer und häufig sogar besserer Erledigung von Arbeitsaufträgen.

Vorteile von Home-Office mit einer Zusatzvereinbarung sichern

Praktisch bedeuten diese gesetzlichen Vorgaben für Arbeitgeber*innen mit dem Arbeitnehmer*innen ergänzend zum Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung zu treffen. Zu klären ist dabei, ob nur teilweise von zu Hause gearbeitet wird oder Vollzeit. Zusätzlich sollte vorab besprochen werden, wie sich Telearbeit organisieren lässt, damit die Unternehmensziele erreicht werden können. Aber auch, wie viel Kontakt ein Mitarbeiter braucht, um sich nicht sozial isoliert zu fühlen, und Teamarbeit trotzdem funktioniert. In Unternehmen mit Betriebsräten ist es aufgrund des umfassenden Mitbestimmungsrechts (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz) sinnvoll, gemeinsam eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice abzuschließen, die konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Arbeitnehmer*innen abgestimmt ist. Aber auch Unternehmen ohne Betriebsrat profitieren von konkreten Richtlinien und klaren Regeln zur Teleheimarbeit.

Die Erreichbarkeit der Mitarbeiter*innen stellt für Betriebe ein Kernthema dar. Es kann hilfreich sein, Kernzeiten zu vereinbaren, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen. Alternierende Telearbeit stellt zudem sicher, dass Mitarbeiter*innen regelmäßig an Besprechungen teilnehmen und in Arbeitsabläufe involviert bleiben.

Was beinhaltet eine Zusatzvereinbarung?

Konkret wird in der Zusatzvereinbarung festgehalten, welchen Vorgaben das Arbeitszimmer entsprechen muss und wie die Arbeitszeiterfassung erfolgt. Darüber hinaus enthält sie eine etwaige Auflistung der Arbeitsmittel und gegebenenfalls deren Ausschluss von privater Nutzung. Eine Datenschutzklausel als Homeoffice-Regelung wird ergänzend in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Mit einer entsprechenden Ankündigungsfrist steht es Arbeitgeber*innen außerdem frei die Betriebsvereinbarung zum Homeoffice jederzeit zu widerrufen. Es kann passieren, dass das Homeoffice, anders als erwartet, eine Belastung für sie ist oder einen negativen Einfluss auf die Arbeit hat. Wenn sie das feststellen, sollten sie die Möglichkeit haben, an den Firmenarbeitsplatz zurückzukehren.

Homeoffice im eigenen Betrieb einzuführen, bringt sowohl für Mitarbeiter*innen als auch für die Unternehmen viele Vorteile und kann versteckte Potenziale freisetzen. Ob Homeoffice im eigenen Betrieb gewünscht ist, lässt sich am besten durch eine Mitarbeiterbefragung feststellen. Durch eine genaue Analyse können bereits vorab Potenziale identifiziert werden, die durch Homeoffice ausgeschöpft werden können. Gehen Arbeitgeber*innen auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter*innen ein, erhöht das deren Motivation und festigt auch ihre Bindung an das Unternehmen.

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