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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – warum jetzt?

Warum sollte jedes Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen? Darauf gibt es verschiedene Antworten: Gesetzliche Vorgaben, Unternehmensbindung, Mitarbeitermotivation, Arbeitszufriedenheit und natürlich die Mitarbeitergesundheit. Im Folgenden werden wir uns hauptsächlich auf letzteres konzentrieren und in Bezug auf die Kosten für die Mitarbeiter:innen und die Arbeitgeber setzen. Der Anteil an psychischen Erkrankungen aufgrund von psychischer Belastung am Arbeitsplatz hat über die letzten Jahre in allen Branchen zugenommen. Begriffe wie Burnout und Depressionen im Arbeitskontext fallen immer öfters.

Der Psychoreport der gesetzlichen Krankenversicherung DAK zeigt: Die Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen sind seit 1997 um 208% gestiegen. Bei anderen Erkrankungen ist lediglich ein Anstieg von 31% zu verzeichnen. Diese Zahlen spiegeln noch nicht die gestiegene psychische Belastung in Folge der Coronapandemie dar. Zu den Folgen zählten einer Metaanalyse in Globalization and Health zufolge vor allem Angststörungen und Depressionen. Trotzdem ist in vielen Betrieben psychische Erkrankungen immer noch ein Tabuthema. Arbeitgeber sollten psychische Belastungen aus der Tabuzone holen und ihren Beschäftigten aktiv und anonym Hilfe anbieten. Ein Mittel dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die den Arbeitgeber dabei unterstützt, den Bedarf für Unterstützungsangebote zu erfassen.

Was sind krankmachende Belastungen?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind deutlich schwerer zu erkennen als körperliche Belastungen und können eine Vielzahl von unangenehmen Folgen haben: Für die Betroffenen und für das Unternehmen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass eine psychische Belastung nicht zwangsläufig krank macht. Abhängig von der Art der Belastung und den zur Verfügung stehenden Ressourcen und Bewältigungsstrategien der Person kann die Auswirkung der Belastung auch nur kurzfristig Folgen zeigen. Stellt das Unternehmen seinerseits ausgleichende Mittel zur Verfügung, kann eine dauerhafte Fehlbelastung und damit die Ursache von Erkrankungen in vielen Fällen vermieden werden. In manchen Branchen sind jedoch bestimmte Belastungen unvermeidbar. Ein Beispiel hierfür: Der Schichtdienst in Pflegeberufen. In viele Branchen treten dieselben ungünstigen Faktoren auf, wie zum Beispiel „Arbeitsplatzunsicherheit“, „Überstunden“ und „Arbeitsintensität“.

Insgesamt hat sich die Arbeitswelt in den letzten Jahren durch Globalisierung und Digitalisierung rasant verändert und weiter beschleunigt. Dank Smartphones sind wir rund um die Uhr erreichbar – nicht nur telefonisch. Eine durch die Corona-Pandemie steigende Zahl von Homeoffice-Arbeitsplätzen lässt die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem weiter verschwimmen und nicht alle Unternehmen und Beschäftigten hatten die Zeit sich optimal an diese Veränderungen anzupassen. Die Folge: Eine Zunahme der psychischen Belastung am Arbeitsplatz und damit einhergehend eine Zunahme an gesundheitlichen Folgen und Verdienstausfällen auf beiden Seiten. Hier sind Anpassungen dringend notwendig, um die psychischen Belastungen zu reduzieren.

Warum eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt werden sollte

Wird die psychische Überbelastung der Beschäftigten dauerhaft ignoriert, gehören zu den möglichen Folgen allgemeine psychosomatische Störungen und Erkrankungen wie Verdauungs- und Herzbeschwerden, Muskel- und Skeletterkrankungen, erhöhter Nikotin-, Alkohol- und Medikamentenkonsum sowie Leistungsminderung, Unzufriedenheit, innere Kündigung, Depression und Burnout. Das kostet. Eine psychische Erkrankung ist mit durchschnittlich 35,5 Arbeitsunfähigkeitstagen deutlich langwieriger als beispielsweise eine Atemwegserkrankung mit durchschnittlich 6,5 Arbeitsunfähigkeitstagen. Die Folge sind steigende Kosten für Unternehmen durch Ausfall von Beschäftigten. Hier fallen die direkten Krankheitskosten sowie Kosten für Frühberentung aufgrund von psychisch bedingten negativen Gesundheitsfolgen besonders hoch aus, wenn man von einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeitsdauer von 17,4 Tagen je Arbeitnehmer:in im Jahr 2018 ausgeht. Die finanziellen Einbußen aufgrund von Produktionsausfällen (Lohnkosten) sowie Bruttowertschöpfungsausfälle (Verlust an Arbeitsproduktivität) sind jedoch ebenfalls nicht zu unterschätzen. Die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle aufgrund von Arbeitsunfähigkeit lagen im Jahr 2018 bei 85 Milliarden Euro und die Ausfälle von Bruttowertschöpfung bei 145 Milliarden Euro (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).

Vor dem Hintergrund dieser Daten kann die psychische Gesundheit der Beschäftigten als wichtiges Wirtschaftsgut bezeichnet werden. Negative psychische Beanspruchungsfolgen können durch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und darauf folgende bedarfsgerechte Maßnahmen reduziert werden. So lassen sich Gesundheit, Motivation und Bindung der Beschäftigten gewährleisten und krankheitsbedingte finanzielle Einbußen des Unternehmens möglichst gering halten.

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