Gesunde Ernährung trotz Arbeitsstress – diese Studie zeigt wie es gelingt

Ist eine Person erwerbstätig, verbringt sie täglich zahlreiche Stunden bei der Arbeit. Arbeitsstress und ungünstige Arbeitsbedingungen beeinflussen hierbei nicht nur die reine Arbeitszeit, sondern auch wie Beschäftigte sich in der Pause ernähren: Eine gesunde Ernährung wird oftmals zur Herausforderung. Das hat Folgen. Laut dem Robert-Koch-Institut sind zwei Drittel der Männer (67 %) und die Hälfte der Frauen (53 %) in Deutschland übergewichtig. Das bedeutet, dass sie einen Body-Mass-Index (BMI) von mindestens 25 haben. Ein Viertel der Erwachsenen ist sogar stark übergewichtig (adipös) mit einem BMI von über 30.

 

Übergewicht und Psyche

Es ist allgemein bekannt, dass Übergewicht mit verschiedenen körperlichen Erkrankungen wie Typ-2-Diabetes, kardiovaskulären und Krebserkrankungen assoziiert ist. Doch es gibt auch psychische Begleiterkrankungen. Die Forschung zeigt einen bidirektionalen Zusammenhang zwischen depressiven Störungen und Übergewicht. Bedeutet: Übergewicht steigert das Risiko für Depression und umgekehrt. Adipöse, also stark übergewichtige Personen, werden zusätzlich sozial stigmatisiert. Sie gelten als willensschwach und unkontrolliert. Diese Stigmatisierung unterstützt den Teufelskreis aus geringem Selbstwert und Überessen als Emotionsregulation. Die psychische Belastung steigt. Aus diesem Grund muss präventiv dafür gesorgt werden, dass Menschen nicht in den Teufelskreis des Übergewichts geraten. Die Aufklärung über Ursachen und Folgen von Adipositas und das Fördern einer gesunden Ernährung sind hierbei Kernelemente.

 

Der Wille ist da, aber..

Aus der Gesundheitswissenschaft wissen wir: Voraussetzung für eine Verhaltensänderung ist die Intention, d.h. der Wille zur Verhaltensumsetzung bzw. -änderung. Wir wissen aber auch um die so genannte “Intentions-Verhaltens-Lücke”: Die Intention teilt in etwa 40% der Varianz mit dem Verhalten. Die Lücke bezieht sich auf die restlichen 60%. Einfacher ausgedrückt: Zwischen Willen und Umsetzung liegt eine weite Strecke, auf eben dieser bleibt häufig die Umsetzung. Das lässt sich auf sämtliche Gesundheitsverhaltensweisen übertragen:

  • Ich werde mich in Zukunft gesünder ernähren!
  • Ich will mehr Sport treiben!
  • Morgen höre ich auf zu rauchen!
  • Ich muss früher ins Bett!

Und, finden Sie sich wieder? Und wie oft führen bei Ihnen solche Intentionen zu tatsächlicher Verhaltensänderung?

 

Ein Handlungsplan hilft

Eine effiziente Strategie, um solche Intentionen in die Tat umzusetzen ist die richtige Planung. So simpel es klingt, so wirkungsvoll ist der Effekt. Das Konzept der Handlungsplanung nach Gollwitzer besagt, dass ein guter Plan immer drei Bestandteile haben sollte: Das “Wann”, das “Wie”, das “Wo”. Die Übersetzung einer oben genannten Verhaltensweise in ein Handlungsplan lautet: “Wenn ich morgens um 9:00 (wann) am Arbeitsplatz meine E-Mails checke (wo), dann esse ich einen Apfel, den ich mir morgens von zu Hause mit bringe (wie).” Wie gesagt: Klingt simpel, ist aber effektiv. Komplementiert wird ein Handlungsplan idealerweise durch einen Bewältigungsplan. Hierunter werden Strategien verstanden, wie mit antizipierten Hindernissen umzugehen ist (“Wenn ich kein Obst mehr zu Hause habe, kaufe ich in der Mittagspause welches im Supermarkt um die Ecke.”).

Man kann sich solche Pläne wie Stützräder an einem Fahrrad vorstellen: Zunächst braucht man sie, um seinem Ziel näher zu kommen, irgendwann werden sie jedoch überflüssig und die Handlung wird ganz automatisch ausgeführt. Wir haben dann eine Gewohnheit gebildet. Nichts Geringeres ist das Ziel: Schlechte Gewohnheiten sollen gegen gute Gewohnheiten eingetauscht werden. Das braucht Zeit, und eben eine starke Intention und möglichst konkrete Planung.

 

Stressiger Arbeitsalltag = ungesunde Ernährung?

In der Studie “Healthy Eating at Different Levels of Job Stress” wurde untersucht, inwieweit die soeben beschriebenen Mechanismen dabei helfen, sich trotz hoher Arbeitsbelastung gesund ernähren zu können. Dazu wurden in einer längsschnittlichen Online-Befragung die Belastungsfaktoren der Arbeit sowie die Intention, die Planung und der tatsächlichen Obst- und Gemüsekonsum von 272 Beschäftigten erhoben. Die Forscher*innen überprüften die Wechselwirkungen zwischen ungünstigen Arbeitsbedingungen (hoher Zeit- und Termindruck, geringe Handlungs- und Zeitkontrolle) und der Intention auf die Planung. Im zweiten Schritt folgte dann die Analyse der Wechselwirkung der Arbeitsbedingungen und der Planung auf den tatsächlichen Obst- und Gemüsekonsum. Damit konnten überprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen einen Einfluss auf den Transfer (A) von der Intention zur Planungsstrategie sowie (B) von der Planungsstrategie zum Ernährungsverhalten selbst haben.

Die Ergebnisse zeigen, dass Beschäftigte mit ungünstigen Arbeitsbedingungen wie hohen Zeit- und Termindruck bei geringer Handlungs- und Zeitkontrolle, vermehrt die Bewältigungsplanung nutzen. Diese Pläne führen dann auch zu signifikant mehr Obst- und Gemüsekonsum. Voraussetzung ist natürlich auch hier die Intention, sich auch tatsächlich gesund ernähren zu wollen. Auch wenn stark beanspruchte Beschäftigte eigenständig Strategien einsetzen um sich gesund zu ernähren, sollte der Arbeitgeber unbedingt darauf achten, dass die ungünstigen Arbeitsbedingungen nicht langfristig zu Lasten der Gesundheit gehen. Dafür eignet sich eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB), die Risikofaktoren am Arbeitsplatz aufzeigt und hilft effektive Maßnahmen auszuwählen.

 

Arbeitgeber können den Handlungsplan unterstützen

Beschäftigte, die sich ungesund ernähren, können für den Arbeitgeber langfristig teuer werden, denn übergewichtige und adipöse Menschen fehlen laut einer Studie des Integrierte Forschungs- und Behandlungszentrum (IFB) der Universität Leipzig häufiger bei der Arbeit. Diese krankheitsbedingten Fehltage verursachen wiederum erhebliche Produktivitätsausfälle. Eine gesunde Ernährung am Arbeitsplatz ist also auch im Sinne des Arbeitgebers.

Verschiedene Maßnahmen in der Verhaltens- und Verhältnisprävention helfen dabei, Beschäftigte bei ihren konkreten Handlungs- und Bewältigungsplänen zu unterstützen. Das Angebot eines Workshops mit dem Thema “Gesunde Ernährung”, kann Beschäftigte über die Risiken von Übergewicht aufklären und die Intention sich gesund zu ernähren stärken. Das “Wie” im Handlungsplan kann beispielsweise durch kostenloses Obst im Büro unterstützt werden. So geht der Griff zum Apfel statt zum Schokoriegel. In vielen Städten gibt es lokale Anbieter, die Gemüse- und Obstkisten direkt ins Büro liefern. Auch beim Kantinenessen kann man ansetzen, indem man den Speiseplan anpasst oder die Preise für gesunde Mahlzeiten senkt. Wenn man nur alle zwei Wochen die Currywurst mit Pommes oder Pizza isst, schmecken diese auch gleich viel besser.

 

Wie steht es um die Gesundheit Ihrer Beschäftigten? Wir stellen Ihnen DearEmployee gerne in einer Online-Demo vor.

 

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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