Warum die negative Bewertung der eigenen Gesundheit das Leben verkürzt

Bitte beantworten Sie zunächst für sich selbst folgende Frage:

Wie schätzen Sie Ihren allgemeinen Gesundheitszustand ein?

[ausgezeichnet], [sehr gut], [gut], [mittelmäßig] oder [schlecht]

Bitte merken Sie sich Ihre Antwort. Wir kommen gleich darauf zurück.

Cohen et al. (2015) – Self-Rated Health in Healthy Adults and Susceptibility to the Common Cold

Bereits Mitte der Neunziger Jahre wurde nachgewiesen, dass die Einschätzung der eigenen Gesundheit bei älteren Menschen das Sterberisiko vorhersagt. Das mag Sie jetzt erstmal wenig beeindrucken, da die meisten Menschen ihren aktuellen Gesundheitszustand schließlich kennen (zum Beispiel durch medizinische Untersuchungen) und zudem jeder seinen eigenen Lebensstil reflektieren kann. Sehr richtig! Jedoch bleibt der Zusammenhang auch dann bestehen, wenn genau diese Dinge „herausgerechnet“ werden. Das bedeutet, dass die subjektive Einschätzung der eigenen Gesundheit die Lebenserwartung besser vorhersagt als alle zur Verfügung stehenden medizinischen Daten. Und alles was es dazu benötigt ist exakt eine einzige Frage. Sie ahnen es: Sie haben sie vor wenigen Augenblicken beantwortet.

 

Eine Frage reicht aus

Bevor Sie jetzt unter Umständen in Panik verfallen, weil Sie ihre eigene Gesundheit eingangs etwas geringer eingeschätzt haben: Wir reden hier nicht nur über eine spezifische Stichprobe aus älteren Menschen sondern vor allem über Wahrscheinlichkeiten, die auf Grundlage einer großen Datenmenge errechnet wurden.

Wie kann es nun also sein, dass eine einzige Frage das Sterberisiko besser vorhersagt als alle objektiven medizinischen Untersuchungen und Messungen? Haben wir ein inneres Frühwarnsystem, welches sensitiver misst als alle moderne Medizintechnik zusammen? Oder liegt es einfach nur daran, dass Menschen, die bewusster und gesünder leben, ihre Gesundheit auch positiver wahrnehmen? Cohen und Kollegen suchen die Erklärung des Zusammenhangs woanders: In der Immunkompetenz.

 

Eine Nase Viren

Dazu hat das Forscherteam 360 gesunde Erwachsene mittleren Alters rekrutiert. Nachdem die Probandinnen und Probanden obige Gretchenfrage beantworten durften und Blutbilder sowie Daten zu ihrem Gesundheitsverhalten lieferten, bekamen sie ein Näschen Rhinovirus. Ja richtig, sie durften sich eine Nase Viren reinziehen, die das Immunsystem der Probandinnen und Probanden auf die Probe stellen sollte. Insgesamt verbrachten die Probandinnen und Probanden 6 Tage in Quarantäne.

Unter den Teilnehmenden gaben 20% an, es gehe ihnen ausgezeichnet, 53% schätzten ihre Gesundheit als sehr gut, weitere 25% als gut und 2% als mittelmäßig ein. Niemand gab an, in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung zu sein. Die Autoren verglichen bei ihren Auswertungen daher nur drei Kategorien (ausgezeichnet, sehr gut sowie gut/mittelmäßig).

Schaubild Ergebnisse

Quelle: Psychosomatic Medicine

Der Fund ist eindeutig

Je schlechter Erwachsene ihre eigene Gesundheit einschätzen, desto anfälliger sind sie für eine Erkältung (siehe Schaubild). Eine schlechtere subjektive Gesundheit war ebenso mit regelmäßigem Rauchen, starkem Alkoholkonsum und weniger sportlicher Aktivität assoziiert. Jedoch hatten weder diese Gesundheitsverhaltensweisen noch der Gesundheitszustand vor der Quarantäne oder sonstige erhobene Daten einen bedeutsamen Einfluss auf den sehr robusten Zusammenhang zwischen der Selbsteinschätzung der Gesundheit und der Entwicklung einer Erkältung. Damit bedeutet dieses Ergebnis nichts weniger als dass die Selbsteinschätzung der Gesundheit die Immunkompetenz vorhersagt.

 

Wie geht es Ihnen?

Damit könnte die vorgestellte Studie auch eine Erklärung dafür liefern, warum die eingangs von Ihnen beantwortete Frage mit dem Sterberisiko zusammenhängt: Anscheinend sind wir sensitiv dafür, wie stark oder schwach unser Immunsystem ist. Die Autor*innen empfehlen entsprechend, dass diese Frage, die von vielen praktizierenden Ärztinnen und Ärzten entweder gar nicht oder nur aus Freundlichkeit gestellt wird, als ernsthafter Indikator für das Erkrankungsrisiko integriert wird.

Die Erkenntnisse lassen sich natürlich auch auf den Arbeitskontext übertragen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens sind die beste Quelle um herauszufinden, wie es um die Gesundheit am Arbeitsplatz bestellt ist. Dementsprechend kann eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) wichtige Hinweise liefern, wodurch die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten beeinflusst werden kann.

Autor: Daniel Fodor

 

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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