Tipp für Personaler: Wie Arbeitskleidung Menschen motiviert

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„Kleider machen Leute“, sagte bereits der Schweizer Dichter Gottfried Keller in seiner Novelle über einen Schneidergesellen. Dass Kleidung nicht nur unsere Wirkung auf andere verändert, sondern auch die eigene Leistung beeinflusst, ist mittlerweile vielfach nachgewiesen. Das ist gerade mit Blick auf Arbeitskleidung interessant.

Welche Formen der Arbeitskleidung gibt es?

Dienstkleidung hat viele Gesichter. Von der Schutzkleidung über den klassischen Blaumann bis hin zur Uniform: Alle transportieren ein anderes Image und haben bestimmte Anwendungsbereiche, in denen sie neben Schutz die nötige Kompetenz vermitteln. Uniformen finden sich vor allem in staatlich-hoheitlichen Positionen. Sie sollen Respekt und Autorität vermitteln. Handwerkliche Berufe tragen hingegen Arbeitskleidung, die häufig durch Schutzkleidung ergänzt wird, um vor Gefahren durch Wind und Wetter zu schützen oder Unfälle zu vermeiden. Oft müssen diese EU-Normen entsprechen.

Eine Corporate Fashion hingegen umfasst alle Arbeitsbereiche und spiegelt die Corporate Identity des Unternehmens wider. Voraussetzung ist also eine klare Identität und ein Corporate Design des Betriebes, so Modeexperte Joachim Schirrmacher, der die Unternehmenskleidung der Deutschen Bahn designte. Damals war die Vorgabe, das Image der Mitarbeiter *innen analog zum gewünschten Imagewechsel der Bahn zu verändern, und zwar vom Bahnbeamten weg, hin zum serviceorientierten Dienstleister. (https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/unternehmenskleidung-eine-politikerin-geht-mit-frischem-beispiel-voran/21097622-2.html).

Was sagt die Forschung?

Kleidung verändert aber nicht nur ein Image oder macht Eindruck auf unser Gegenüber, wie zum Beispiel ein Arztkittel oder ein Anzug. Sie hat darüber hinaus auch einen Effekt auf die innere Haltung und das eigene Selbstvertrauen. Wie das Forscherteam rund um denPsychologen Abraham Rutchik von der California State University feststellte. (http://www.columbia.edu/~ms4992/Publications/2015_Slepian-Ferber-Gold-Rutchick_Clothing-Formality_SPPS.pdf). Mit 90 Student*innen führten sie eine Studie zu Effekten formeller Kleidung durch. Im Gegensatz zu legerer Alltagskleidung oder Jogging-Anzug, veränderte formelle Kleidung, wie Informationen verarbeitet wurden. Sie verlieh den Proband*innen ein Gefühl von Macht und machte sie in Verhandlungen durchsetzungsstärker. Die Kleidung veränderte auch, wie Situationen ausgelegt wurden. Die formell gekleideten Teilnehmer*innen waren in der Lage, abstrakter und ganzheitlicher zu denken.

Ähnliches ließ sich in einer Studie der Northwestern University beobachten. Probanden in weißen Kitteln machten nur halb so viele Konzentrationsfehler wie die ohne Kittel. Allerdings war dabei entscheidend, dass sie nicht glaubten, der Kittel sei von einem Maler. (https://www.zeit.de/zeit-wissen/2017/01/arbeitskleidung-einfluss-leistung-symbolik) Dieser Versuch zeigt, dass nicht allein Naht, Schnitt oder Stoff der Kleidung eine positive Wirkung entfalten können. Dieser Mechanismus nennt sich in der Psychologie „Social Priming“. Bei äußeren Reizen wie Geruch, Farbe, Bildern oder Worten greift das Gehirn auch auf Erinnerungen zurück. Dadurch wird die Einordnung und Bewertung des Reizes beeinflusst. Wichtig ist also, dass die Arbeitskleidung bei den Mitarbeiter*innen positive Assoziationen weckt. Das setzt voraus, dass das Unternehmensimage positiv besetzt ist. Zeigen sich Mitarbeiter*innen gerne in der Firmenarbeitskleidung, stellt sich auch bei ihnen ein vorteilhafter Effekt ein.

Wirkung von Arbeitskleidung

Dienstkleidung kann auf mehreren Ebenen eine kommunikative Aufgabe übernehmen. Zum einen signalisiert sie die Zugehörigkeit und wirkt wie eine Visitenkarte des Betriebes. Außerdem wird das Unternehmen dadurch stärker als Einheit wahrgenommen. Und über diese repräsentative Wirkung hinaus strahlen Mitarbeiter*innen in Arbeitskleidung beim Kunden durch die passende Arbeitskleidung Professionalität und Kompetenz aus. Je nach Berufsgruppe vermittelt die Kleidung außerdem Vertrauen oder Respekt. Oft gilt es, eine gute Mischung aus Repräsentanz, Autorität sowie Zugewandtheit und Service zu finden.

Wichtig ist, vorab zu klären, welchen Zweck die Kleidung erfüllt und welche Nachricht sie vermittelt. Mit einer klaren Corporate Identity macht das Unternehmen deutlich, wofür es steht. Denn Arbeitskleidung kann auch unpassend sein und eine falsche Aussage treffen, wie Joachim Schirrmacher an einem Negativ-Beispiel erläutert: So waren auf der Cebit Siemens-Mitarbeiter*innen in gleichartigen blauen Anzügen gekleidet. Diese Standard-Businesskleidung stamme aber aus dem 19. Jahrhundert und wirkte unpassend, um Technik des 21. Jahrhunderts zu verkaufen.

Wirkung auf Mitarbeiter*innen

Berufskleidung kann bei Mitarbeiter*innen die Identifikation mit dem Unternehmen erhöhen und somit die Motivation und Leistung steigern. Eine qualitativ hochwertige Arbeitskleidung signalisiert Vertrauen des Arbeitgebers in die Kompetenz der Mitarbeiter*innen und ihre gute Leistung. Wie bereits erwähnt, verändert das Schlüpfen in eine professionelle Kleidung die eigene Haltung. Das Auftreten wird selbstsicherer und zeigt einen gewissen Stolz auf den eigenen Beruf. Das geht so weit, dass Mitarbeiter*innen in Arbeitskleidung bessere Resultate liefern als solche, die keine Berufskleidung tragen.

Ein gutes Beispiel hierfür sind Zimmermänner, die häufig in der Freizeit ihre Kluft oder Tracht tragen und damit signalisieren, dass sie mit ihrem Beruf auch ein bestimmtes Selbstbild und Lebensgefühl verbinden. Dienstkleidung kann also die Identifikation mit dem Beruf und die Loyalität zum Unternehmen stärken. Auch Teams profitieren von einer einheitlichen Kleidung, da sie ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl vermittelt. Langfristig führt das zu einem besseren Betriebsklima und in weiterer Folge zu einem positiven Image, sowohl betriebsintern als auch nach außen. Nur: das Firmenlogo auf T-Shirts zu drucken ist noch keine Corporate Fashion und erzielt auch nicht die gleichen Effekte, wie eine durchdachte einheitliche Unternehmenskleidung.

Ansprüche an Arbeitskleidung

Damit sich ein positiver Effekt einstellt, muss die Arbeitskleidung einigen Ansprüchen gerecht werden. Sind die Kleidungsstücke hochwertig, funktionell und modern, werden sie auch gerne von den Mitarbeiter*innen getragen. Berufsbekleidung sollte daher ansprechend gestaltet sein. Auf diese Weise kann sie zu einem Identifikationsobjekt und die Verbindung zum Betrieb stärken. Die Schwierigkeit dabei ist, dass die Kultur des Unternehmens auf die Persönlichkeiten der Mitarbeiter*innen trifft, die diese Kleidung sozusagen hautnah an sich heranlassen müssen.

Es erscheint sinnvoll, die Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter*innen in die Konzeption des Outfits mit einzubeziehen. Es ist auch möglich, persönliche Kleidung in das Konzept der Arbeitskleidung zu integrieren. Das erhöht die Akzeptanz der Dienstkleidung unter den Angestellten. Zu bedenken ist dabei, dass die Schnitte an Mitarbeiter*innen unterschiedlichen Alters unterschiedlich wirken. Daher sollten verschiedene Modelle zur Auswahl stehen.

Eine moderne Betriebskleidung orientiert sich an aktuellen Trends. „Menschen möchten auch bei der Arbeit Kleidung tragen, in der sie sich nicht uniformiert, sondern einfach authentisch und individuell wohlfühlen können – auch beim Einkauf nach der Arbeit. Moderne Berufsbekleidung meistert diese Gratwanderung und schafft es, das Spannungsfeld zwischen Individualität in der Freizeit und Uniformität auf der Arbeit aufzulösen“, beschreibt Carla Cacitti Produktmanagerin beim Hersteller Bierbaum-Proenen (https://www.bp-online.com/wp-content/uploads/2017/01/PPF_04.2015_Motiviert_durch_Berufsbekleidung.pdf). In handwerklichen Berufen wird beispielsweise gewünscht, dass sich die Arbeitskleidung am Design und der Funktion von Outdoor-Kleidung orientiert. Neben einem attraktiven Aussehen sind vor allem Funktionalität und die verarbeiteten Materialien entscheidend. Denn die Mitarbeiter*innen müssen die Kleidung schließlich mindestens acht Stunden am Tag und fünf Tage die Woche tragen.

Die Einführung von Berufskleidung kann sich also auf vielen Ebenen positiv bemerkbar machen. Die Zeiten von eintöniger Arbeitskleidung oder unförmigen Arbeitsjacken ist allerdings vorbei. Eine qualitativ hochwertige Dienstkleidung, die vom Arbeitgeber gestellt wird, ist jedoch ein attraktives Zusatzangebot an Mitarbeiter*innen.

 

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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